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          an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten Pflegeschule. Gru
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          der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplanes.  <div> </div> <div>I
         m ersten und zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt die Ausbildung generalistisc
         h, nach einheitlichem Lehrplan. </div> <div> </div> <div>Vor Beginn des le
         tzten Ausbildungsdrittels besteht ein Wahlrecht. Auszubildende können die g
         eneralistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortset
         zen oder mit gewähltem Vertiefungseinsatz in der pädiatrische Versorgung o
         der stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege, einen „spezialisiert
         en“ Ausbildungsabschluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
          oder Altenpfleger*in.  </div> <div><br /> <div>Die Ausbildung zum*r Pfleg
         efachmann*Pflegefachfrau beinhaltet die Vermittlung von theoretischem und pr
         aktischem Wissen in fünf Kompetenzbereichen: </div> <div> <ol> <li>Pflegep
         rozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen ver
         antwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evalu
         ieren</li> <li>Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen ge
         stalten</li> <li>Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedliche
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         i>Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethisc
         hen Leitlinien reflektieren und begründen</li> <li>Das eigene Handeln auf d
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' (1750 chars) NUTZEN => NULL METHODIK => NULL ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN => '<ul> <li>Mittlerer Schulabschluss <strong>oder</strong></li> <li>erfolgreic
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         >oder</strong></li> <li>Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildu
         ng <strong>und </strong>eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Beru
         fsausbildung <strong>oder</strong></li> <li>eine erfolgreich abgeschlossene
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         on mindestens einjähriger Dauer, die von der Arbeits- und Sozialministerkon
         ferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 die Mindestanforde
         rungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege erfüllt <strong>oder<
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         hhelfer*in (Krankenpflege)</li> </ul> <div> <div> </div> <div>Außerdem wer
         den benötigt:</div> <div> <ul> <li>Zuverlässigkeitsnachweis</li> <li>Gesun
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          deutschen Sprache</li> </ul> </div> </div>
' (1031 chars) ZIELE => NULL ZIELGRUPPE => NULL DESCRIPTION => NULL TEASERTEXT => 'Du möchtest in der Pflege arbeiten? Dann starte diese Ausbildung, mit der d
         u umfassende Kenntnisse für die professionelle Pflege von Menschen jeden Al
         ters und in unterschiedlichen Lebenssituationen erwirbst.
' (209 chars) MARKETINGTEXT => '<h2>Erlerne in unserer Ausbildung professionelle Pflege</h2> <div>Wenn du in
          der Pflege arbeiten möchtest, dann wirst du Menschen allen Alters in ihrem
          Lebensabschnitt und ihrer individuellen Lebenssituation unterstützen. Mit
         der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann e
         rlernst du einen abwechslungsreichen und erfüllenden sozialen Beruf. Mit di
         eser ganzheitlichen Ausbildung verfügst du über aktuelle pflegewissenschaf
         tliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse. Du er
         wirbst umfangreiche berufliche Handlungskompetenzen für die selbstständige
         , umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen in akut und dauerhaf
         t stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. </div> <div> </div> <di
         v><strong>Ausbildung & Karriere</strong></div> <div>Zwei Drittel der Ausbild
         ung erfolgen generalistisch nach einheitlichem Lehrplan. Vor Beginn des letz
         ten Ausbildungsdrittels hast du die Wahl. Du kannst die generalistische Ausb
         ildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder mit gewäh
         ltem Vertiefungseinsatz in der pädiatrische Versorgung oder stationäre Lan
         gzeitpflege oder ambulante Pflege, einen „spezialisierten“ Ausbildungsab
         schluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*
         in.</div> <div> </div> <div>Pflegefachmann oder Pflegefachfrau ist ein Beru
         f, der von dir ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstse
         in und Selbstständigkeit voraussetzt. Er bringt aber auch viele Vorteile mi
         t sich:</div> <div> <ul> <li>EU-weite Anerkennung</li> <li>einheitlicher Ber
         ufsabschluss mit Wahlmöglichkeit vertiefender Schwerpunkte</li> <li>soforti
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          Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozial
         pflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verb
         esserung der physischen ...
' (2613 chars) KEYWORDS => NULL PRAKTIKA => 'Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und wird in Einrichtungen au
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          praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze, Vertiefungseinsät
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         v> <div> <ul> <li>der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen</
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Erlerne in unserer Ausbildung professionelle Pflege

Wenn du in der Pflege arbeiten möchtest, dann wirst du Menschen allen Alters in ihrem Lebensabschnitt und ihrer individuellen Lebenssituation unterstützen. Mit der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann erlernst du einen abwechslungsreichen und erfüllenden sozialen Beruf. Mit dieser ganzheitlichen Ausbildung verfügst du über aktuelle pflegewissenschaftliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse. Du erwirbst umfangreiche berufliche Handlungskompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. 
 
Ausbildung & Karriere
Zwei Drittel der Ausbildung erfolgen generalistisch nach einheitlichem Lehrplan. Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels hast du die Wahl. Du kannst die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder mit gewähltem Vertiefungseinsatz in der pädiatrische Versorgung oder stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege, einen „spezialisierten“ Ausbildungsabschluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in.
 
Pflegefachmann oder Pflegefachfrau ist ein Beruf, der von dir ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit voraussetzt. Er bringt aber auch viele Vorteile mit sich:
  • EU-weite Anerkennung
  • einheitlicher Berufsabschluss mit Wahlmöglichkeit vertiefender Schwerpunkte
  • sofortige Einsatzmöglichkeit in allen Bereichen und Einrichtungen der Pflege
  • mit Ausbildungsvergütung, ohne Schulgebühren
Die Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen. Die Pflege schließt die Beratung und Anleitung sowie die Begleitung am Lebensende ein. 
 
Mit dem Abschluss Pflegefachmann oder Pflegefachfrau bist du berechtigt, vorbehaltene Tätigkeiten zu übernehmen. Pflegerische Aufgaben in diesem Sinne umfassen: 
  • die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie
  • die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Pflegefachmann* Pflegefachfrau

Ausbildung:
Pflegefachmann* Pflegefachfrau

Gesundheit & Pflege
Vollzeit,berufsbegleitend
Präsenz-Unterricht offline
Fragen? Sprechen Sie uns an!

Pflegefachmann* Pflegefachfrau

Inhalt

Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden und erfolgt an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten Pflegeschule. Grundlage der theoretischen Ausbildung bildet ein schulinternes Curriculum, auf der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplanes. 
 
Im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt die Ausbildung generalistisch, nach einheitlichem Lehrplan. 
 
Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels besteht ein Wahlrecht. Auszubildende können die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder mit gewähltem Vertiefungseinsatz in der pädiatrische Versorgung oder stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege, einen „spezialisierten“ Ausbildungsabschluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in.  

Die Ausbildung zum*r Pflegefachmann*Pflegefachfrau beinhaltet die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in fünf Kompetenzbereichen: 
  1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten 
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen

Voraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss oder
  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
  • Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 die Mindestanforderungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege erfüllt oder
  • Abschluss als Pflegefachhelfer*in (Altenpflege), Pflegefachhelfer*in (Krankenpflege)
 
Außerdem werden benötigt:
  • Zuverlässigkeitsnachweis
  • Gesundheitliche Eignung sowie
  • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache

Abschluss

Am Ende des zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt eine Zwischenprüfung.
 
Die staatliche Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
 
Ist eine der Spezialisierungen gewählt worden, berechtigt der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*Altenpflegerin.  

Praktika

Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und wird in Einrichtungen auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. Träger der praktischen Ausbildung können sein:
  • Krankenhäuser, Kliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegeeinrichtungen
Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze sowie weitere Einsätze. Die Pflichteinsätze werden durchgeführt in
  • der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen
  • der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und  
  • der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege 
Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen können in
  • der pädiatrischen Versorgung 
  • der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung durchgeführt werden. 
Weitere Einsätze sind auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen möglich. Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt.

Aufbauoptionen

Nach deinem Abschluss kannst du verschiedene Fort- und Weiterbildungen, wie beispielsweise „Praxisanleiter*in für Pflegeberufe“ absolvieren.
 
In einem Beratungsgespräch stellen wir gern weitere Möglichkeiten vor.
 

Dauer

Die Vollzeitausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt in einem Wechsel von Theorie und Praxis. Die Teilzeitausbildung dauert bis zu 5 Jahre.