AViBA Erfolgsbericht-1

AViBA Erfolgsbericht

18. November 2021

Der ununterbrochene Einsatz der engagierten Mitarbeiter*innen der AViBA hat sich gelohnt.

Erwartungen übertroffen

Die Vermittlungsquote hat, trotz aller Widrigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie, alle Erwartungen übertroffen. Auch die Umsetzung des an die gegenwärtigen Umstände angepassten Konzepts hat für eine Erhöhung der Anwesenheitszahlen und Nachhaltigkeit beim Umweltschutz gesorgt.

Positive Rückmeldungen

Die Zufriedenheit mit der Maßnahme seitens unserer Kund*innen ist ebenfalls gestiegen, ebenso wie die positiven persönlichen Rückmeldungen, die sich auch in den Rezensionen im Internet bestätigen. Die Teilnehmer*innen der neuen AViBA profitieren sehr von den bis jetzt erworbenen Erfahrungen, müssen sich aber, genauso wie die Mitarbeitenden, auf die sich ständig verändernden Bedingungen im Alltag einstellen.

Hürden

Die 3G-Regel und aktuell sogar die 2G-Regel sorgen für zusätzliche Hürden bei der direkten Kommunikation. In der Praxis heißt es für die neuen Kund*innen, dass die Maske nicht mehr ausreicht und die Ungeimpften uns ohne Testung nicht aufsuchen dürfen. Nicht alle sind davon begeistert, aber wir hoffen, dass die Kund*innen bald ihre Vorurteile ablegen und sich mit den neuen Richtlinien anfreunden.


Bildquelle Beitragsbild: © patpitchaya/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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